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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2008 - 2 M 8/08   

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https://dejure.org/2008,22097
OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2008 - 2 M 8/08 (https://dejure.org/2008,22097)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.03.2008 - 2 M 8/08 (https://dejure.org/2008,22097)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. März 2008 - 2 M 8/08 (https://dejure.org/2008,22097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BImSchG § 20 Abs. 2 S. 1; ; VwGO § 123

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 20 Abs. 2 S. 1; VwGO § 123
    Einstweilige Anordnung auf Erlass einer Stilllegungsverfügung: Anordnung, einstweilige; Schweinemastanlage; Stilllegung; Unzumutbarkeit; Vorwegnahme der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung auf Erlass einer Stilllegungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stilllegung einer Schweinemastanlage bis zum Ergehen einer rechtskräftigen Entscheidung im Hinblick auf das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Rechtsschutz; Ausnahmsweise zulässige Vorwegnahme der Hauptsache bei Notwendigkeit für die Gewährung eines ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung auf Erlass einer Stilllegungsverfügung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98

    Planfeststellung für den Ausbau eines Schienenweges; Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2008 - 2 M 8/08
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, das heißt, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsachverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 123 RdNr. 14, m. w. Nachw.; BVerwG, Beschl. v. 21.01.1999 - 11 VR 8.98 -, NVwZ 1999, 650).
  • OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2008 - 2 M 8/08
    Ein überwiegendes Nachbarinteresse an der sofortigen Unterbindung von Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung einer bereits vorhandenen baulichen Anlage verursacht werden, ist regelmäßig nur dann anzuerkennen, wenn die Einwirkungen auf den Nachbarn ganz wesentlich über das im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Erhebliche hinausgehen, so dass ihm die Hinnahme nicht einmal vorübergehend bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache in zumutbarer Weise angesonnen werden kann, etwa wenn sich die Beeinträchtigungen zu einer Gesundheitsgefährdung verdichten können (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 26.01.2007 - 2 W 27/06 - AS RP-SL 34, 159; vgl. auch OVG Berlin, Beschl. v. 16.07.1985 - 2 S 90/85 -, NVwZ 1985, 756).
  • OVG Berlin, 16.07.1985 - 2 S 90.85

    Stillegung; Anordnung; Genehmigung; Betrieb; Anlagen; Ermessen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2008 - 2 M 8/08
    Ein überwiegendes Nachbarinteresse an der sofortigen Unterbindung von Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung einer bereits vorhandenen baulichen Anlage verursacht werden, ist regelmäßig nur dann anzuerkennen, wenn die Einwirkungen auf den Nachbarn ganz wesentlich über das im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Erhebliche hinausgehen, so dass ihm die Hinnahme nicht einmal vorübergehend bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache in zumutbarer Weise angesonnen werden kann, etwa wenn sich die Beeinträchtigungen zu einer Gesundheitsgefährdung verdichten können (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 26.01.2007 - 2 W 27/06 - AS RP-SL 34, 159; vgl. auch OVG Berlin, Beschl. v. 16.07.1985 - 2 S 90/85 -, NVwZ 1985, 756).
  • VG Halle, 07.04.2021 - 2 B 86/21
    (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 07. März 2008 - 2 M 8/08 -, juris; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., RdNrn. 203, 208, m. w. Nachw.).

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, das heißt, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsachverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 07. März 2008, a.a.O., Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 123 RdNr. 14, m. w. Nachw.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2022 - 8 B 1880/21

    Anordnung der Stilllegung der Bauschuttanlage und Bodenaufbereitungsanlage durch

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2019 - 15 CE 18.2652 -, juris Rn. 25; OVG S.-A., Beschluss vom 7. März 2008 - 2 M 8/08 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 1992 - 7 B 2686/92 -, juris Rn. 20.
  • VG Halle, 11.12.2020 - 3 B 393/20

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Bezeichnung als Rechtsterrorist

    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. März 2008 - 2 M 8/08 -, juris).
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.11.2008 - KGH.EKD I-0124/P37
    Die Beschwerde gegen den Beschluss der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen - 2. Kammer in Münster - vom 16. Mai 2008 - 2 M 15/08 - wird nicht zu Entscheidung angenommen.
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